Wir freuen uns über eine Auszeichnung, die für unsere erbrechtliche Arbeit eine besondere Bedeutung hat: Die WirtschaftsWoche zählt unsere Kanzlei im Jahr 2026 zu den „Top-Kanzleien“ für Erbrecht. Zugleich wurde unsere Partnerin Ira Breuer als besonders empfohlene Anwältin im Erbrecht ausgezeichnet.
Die vollständige Erbrecht-Rangliste finden Sie am Ende des verlinkten Beitrags der WirtschaftsWoche: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/kanzlei-ranking-2026-die-besten-anwaelte-fuer-arbeitsrechtsfaelle/100207615.html
Für uns ist das eine schöne Bestätigung der täglichen Arbeit mit unseren Mandantinnen und Mandanten.
Erbrecht mit Blick auf die gesamte Vermögensnachfolge
Erbrechtliche Beratung beschränkt sich für uns nicht nur auf die Frage, wer nach einem Erbfall erbt. Gerade bei größeren Vermögen geht es häufig um weit mehr: die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Pflichtteilsrechte, Erbengemeinschaften, Unternehmensnachfolge oder die Frage, wie sich Vermögen am besten auf die nächste Generation übertragen lässt.
Dabei spielen häufig auch erbschaft- und schenkungssteuerliche Fragen eine wichtige Rolle.
Wir beraten deshalb sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung der Vermögensnachfolge als auch nach Eintritt des Erbfalls. Gerade bei größeren Vermögen und komplexen Familien- oder Unternehmensstrukturen ist es sinnvoll, erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Aspekte von Anfang an gemeinsam zu betrachten.
Wenn aus einer Erbschaft ein Konflikt wird
Nicht jeder Nachlass lässt sich ohne Streit auseinandersetzen. Unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Familie, Pflichtteilsansprüche oder die Bewertung und Aufteilung von Vermögenswerten können schnell zu schwierigen Auseinandersetzungen führen.
In solchen Situationen kommt es darauf an, die eigene Rechtsposition genau zu kennen und frühzeitig zu entscheiden, welcher Weg sinnvoll ist. Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten auch in diesen Fällen, von der ersten Prüfung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen.
Auszeichnung für Partnerin Ira Breuer
Dass die WirtschaftsWoche neben unserer Kanzlei auch unsere Partnerin Ira Breuer als besonders empfohlene Anwältin hervorhebt, freut uns besonders. Die persönliche Auszeichnung ist eine Anerkennung ihrer langjährigen Tätigkeit und ihrer Spezialisierung im Erbrecht.
Wir sehen die Auszeichnungen zugleich als Ansporn, unsere Mandantinnen und Mandanten auch künftig professionell und mit der notwendigen fachlichen Tiefe zu beraten.
Sie haben Fragen zu einem Erbfall, möchten Ihre Vermögensnachfolge gestalten oder benötigen Beratung zu Pflichtteil oder Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.