Markus
Hennig

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Presserecht

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Urheber- und allgemeines Medienrecht

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Nationales und internationales Vertragsrecht

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Recht der Kreativunternehmen

Beruflicher & Akademischer Werdegang

Markus Hennig studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin und der University of Edinburgh. Er ist auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit dem Schwerpunkt Presserecht, das den Einzelnen vor rechtswidrigen Eingriffen durch Medienberichterstattung schützt und zugleich festlegt, in welchem Umfang über Personen und Unternehmen berichtet werden darf. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 verfügt Hennig über mehr als 25 Jahre Erfahrung nicht nur in der gerichtlichen, sondern auch in der strategischen Begleitung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Unternehmerfamilien, Unter-nehmen und internationalen Marken.

Im Oktober 2008 gründete er gemeinsam mit seinen Partnern die heutige artejura Partnerschaftsgesellschaft, deren Seniorpartner er ist. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Hennig von 2008 bis 2013 beim Modelabel Wunderkind des Designers Wolfgang Joop tätig – zunächst als Chief Legal Officer, später als Generalbevollmächtigter und schließlich als Geschäftsführer. Von 2011 bis 2015 lebte und arbeitete er in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai) als Chief Legal Officer eines dort ansässigen internationalen Konzerns und war von 2011 bis 2019 Aufsichtsratsvorsitzender mehrerer börsennotierter Gesellschaften, darunter der Kilian Kerner AG, der Travel24.com AG und der Travel24 Hotel AG.

Seine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich heute wieder auf das Medien-, Presse- und Persönlichkeitsrecht, insbesondere auf den Schutz der individuellen und unternehmerischen Reputation sowie auf die anwaltliche Steuerung von Krisenkommunikation und komplexen Auseinandersetzungen zwischen Medien, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im nationalen und internationalen Vertragsrecht. Hennig berät Unternehmen und Unternehmer bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung komplexer Vertragsstrukturen und ist als fester externe Legal Counsel für verschiedene Firmen sowohl im Kreativ- und Medienbereich als auch im gewerblichen Immobiliensektor tätig.

Weitere Qualifikationen & Aktivitäten

Besondere Fachkenntnisse i.S.v. § 7 BORA

medienrechtliche Krisenkommunikation von Unternehmen / Unternehmerpersönlichkeiten


Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Abschluss „Zertifizierter Aufsichtsrat“ (Fürstenberg Board in Zusammenarbeit mit der School of Governance, Risk & Compliance (School GRC))


Beratung von nationalen und internationalen Kreativunternehmen und Ge-sellschaftern bei Investition, Expansion, Restrukturierung und Krise mit ggf. auch enger Einbindung in das operative Geschäft, insbesondere bei sog. „Fashion“ (DOB; HaKa; Accessoires, Lizenzgeschäft)

Ihr Anliegen verdient unsere volle Aufmerksamkeit.

Wir nehmen uns die Zeit, gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Artejura Partnerschaftsgesellschaft
Kleiststraße 23-26
10787 Berlin

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