Wenn nicht, werden Sie sie eventuell bald kennen – und fürchten – lernen
Die meisten Menschen in Deutschland kennen Polizei, Finanzamt oder Gewerbeaufsicht. Doch nur wenige haben schon von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gehört. Das könnte sich bald ändern. Denn durch neue Gesetze und mehr Befugnisse entwickelt sich diese Einheit des Zolls zu einer der wichtigsten Kontrollbehörden auf dem Arbeitsmarkt.
Was ist die FKS?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Spezialeinheit der deutschen Zollverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug aufzudecken. Dabei überprüft sie zum Beispiel:
- ob Arbeitnehmer korrekt angemeldet sind,
- ob der Mindestlohn gezahlt wird,
- ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und
- ob ausländische Arbeitskräfte legal beschäftigt sind.
Die Beamten führen regelmäßig unangekündigte Kontrollen durch – etwa auf Baustellen, in Restaurants, bei Lieferdiensten oder in Friseursalons. Mitarbeiter müssen sich ausweisen, Arbeitsverhältnisse werden überprüft und Unternehmen müssen Unterlagen vorlegen.
Neue Gesetze, neue Macht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, das Anfang 2026 in Kraft getreten ist, wurden die Befugnisse der FKS deutlich erweitert.
Die Behörde darf nun unter anderem:
- digitale Unternehmensdaten umfassend prüfen (z. B. Cloud-Speicher, Buchhaltungsprogramme oder Zeiterfassungssysteme),
- automatisierte Datenanalysen durchführen,
- Daten mit Polizeidatenbanken abgleichen und
- bei bestimmten Delikten selbst strafrechtliche Ermittlungen führen,
Damit entwickelt sich die FKS zunehmend zu einer Behörde, die nicht nur kontrolliert, sondern auch eigenständig Ermittlungen wie eine Staatsanwaltschaft vorbereiten kann. Sie wird daher der Steuerfahndung gleichgestellt, die auch eigenständige Ermittlungen führt und bis zu einem bestimmten Grad selbst Sanktionen (wie Strafbefehle o.ä.) verhängen kann.
Mehr Daten, mehr Kontrollen
Die neue Gesetzgebung setzt stark auf digitale Analyse großer Datenmengen. Unternehmen müssen relevante Informationen künftig so bereitstellen, dass Behörden sie automatisiert auswerten können.
Das bedeutet: Nicht nur Papierakten, sondern komplette digitale Datenbestände können geprüft werden – von Arbeitszeitaufzeichnungen bis zu Cloud-Daten. Experten gehen davon aus, dass dadurch mehr Verstöße entdeckt und mehr Verfahren eingeleitet werden.
Abwehrmöglichkeiten gibt es so gut wie keine: wenn die FKS im Unternehmen ist, will sie diese Daten haben und hat dann auch das Recht dazu; notfalls auch durch Beschlagnahme.
Die Rechtsfolgen nach der Auswertung sind dann häufig sowohl Einleitung von Strafverfahren als auch Nachforderungen der Sozialversicherungsträger.
Neue Branchen im Fokus
Besonders im Fokus stehen künftig Branchen, in denen Schwarzarbeit häufig vermutet wird. Dazu gehören traditionell:
- Baugewerbe,
- Gastronomie und
- Logistik.
Neu auf der Liste und somit künftig stärker überwacht werden außerdem:
- Friseur- und Kosmetikbetriebe und
- plattformbasierte Lieferdienste.
Gerade die sogenannte Gig-Economy – also Plattformarbeit über Apps – gilt für Behörden als besonders anfällig für illegale Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit.
Fazit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit war lange Zeit eine relativ unbekannte Behörde. Doch mit neuen digitalen Instrumenten und erweiterten Befugnissen könnte sie künftig eine deutlich größere Rolle spielen.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Kontrollen werden häufiger, gründlicher und digitaler; die Anzahl der in dem Zusammenhang einzuleitenden Strafverfahren wird sicherlich stark anwachsen. Spätestens da werden sie eine kompetente Beratung an Ihrer Seite benötigen.
Für viele könnte deshalb bald gelten:
Wer die FKS bisher nicht kannte, wird sie möglicherweise bald kennenlernen… und danach fürchten.